ZweckDie Personalvorsorgestiftung GASTRAG (PVS GASTRAG) versichert Personen im Anstellungsverhältnis mit der GASTRAG und der ihr nahestehenden Firmen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. RechtsformDie PVS GASTRAG ist eine selbständige Stiftung unter der Aufsicht der Kantonalen Stiftungsaufsicht BS. ReglementDas zur Zeit gültige Reglement wurde vom Stiftungsrat am 27. Mai 2009 verabschiedet. Die Reglemente können Sie unter Downloads finden. Verhältnis zum BVG(1) und LGAV(2)(1) Bundesgesetz über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (2) Landes Gesamtarbeitvertrag für das Gastgewerbe Die PVS GASTRAG führt die obligatorische berufliche Vorsorge gemäss BVG als umhüllende Kasse durch. Sie erfüllt also nicht nur die Vorgaben des BVG-Gesetzes, sondern geht darüber hinaus in den überobligatorischen Bereich und erfüllt, in Bezug auf die versicherten Risiko- und Altersleistungen, die Anforderungen des LGAV für das Gastgewerbe. KassensystemDie PVS GASTRAG führt eine Beitragsprimatkasse mit Leistungsprimatkomponenten. Die Altersleistungen werden mit dem Umwandlungssatz aus dem individuellen Sparguthaben berechnet. Die Risikoleistungen (Leistungen bei Tod und Invalidität) sind nicht von diesem Sparguthaben abhängig. Sie haben als Berechnungsbasis den versicherten Lohn. Die PVS GASTRAG versichert sämtliche Risiken bei der Winterthur Versicherung. GründungIn 1975 wurde die PVS GASTRAG gegründet. Die aktuell gültige Fassung der Stiftungsstatuten wurde 1989 beschlossen.
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